Allgemeine Regeln

Transport und Entladung
Allgemeine Bestimmungen:
  • Im Preis inbegriffen:
    Die Lieferung des Bausatzes an die vom Käufer angegebene Adresse ist im Grundpreis des Produkts enthalten.
  • Entladung – separate Dienstleistung:
    Die Entladung ist standardmäßig nicht im Preis enthalten und wird als zusätzliche Dienstleistung vereinbart.
    Die Möglichkeit und die Kosten der Entladung werden mit dem Käufer separat unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Grundstücks und der Zufahrtswege abgestimmt.
  • Zusätzliche Kosten:
    Falls die Zufahrt zum Grundstück mit Standardtransportmitteln nicht möglich ist oder spezielle Fahrzeuge (z. B. Kräne, LKW mit Ladekran) benötigt werden, trägt der Käufer die entsprechenden zusätzlichen Kosten.
  • Verpflichtende Punkte zur Umsetzung

    1. Lieferadresse und Vorbereitung des Entladeortes

    1.1 Angabe der Adresse:
    Beim Auftrag gibt der Käufer die genaue Adresse und eine Beschreibung des Ortes an, an dem die Entladung stattfinden soll.
    Falls die Zufahrtsstraße schmaler als 3,5 m ist oder ein starker Gefälle vorliegt, muss dies dem Verkäufer im Voraus gemeldet werden.

    1.2 Ausreichender Platz:
    Es muss ein Platz für das Manövrieren des LKWs sowie eine sichere Zone für die Entladung bereitgestellt werden.
    Falls die Bedingungen auf dem Grundstück schwierig sind (schmale Zufahrt, Gefälle, fehlende feste Fahrbahn), muss der Käufer den Verkäufer im Voraus informieren, um den Einsatz spezieller Technik abzustimmen.

    1.3 Informationen zum Lieferort:
    Alle Details (Breite der Zufahrt, Zustand des Untergrunds, Zufahrtswege) sind bei der Auftragserteilung oder spätestens 7 Tage vor dem Versand zu klären.

    2. Auftragsabwicklung und Bezahlung

    2.1 Anzahlung / vollständige Bezahlung:
    Die Bestellung der Lieferung wird nach Eingang der Anzahlung oder der vollständigen Bezahlung durch den Käufer (gemäß Vertrag) bearbeitet.
    Die Zahlung muss auf das Bankkonto des Verkäufers eingehen.

    2.2 Persönliche Annahme:
    Der Käufer oder sein bevollmächtigter Vertreter verpflichtet sich, die Ware persönlich entgegenzunehmen.
    Die Informationen über den Bevollmächtigten sind dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen.

    2.3 Terminabstimmung:
    7–14 Tage vor der geplanten Lieferung des Bausatzes nimmt der Verkäufer Kontakt mit dem Käufer auf, um die genaue Lieferzeit und die Entladebedingungen abzustimmen.

    2.4 Alternativer Transport:
    Falls der Käufer einen anderen Transportweg als den Standard des Verkäufers nutzen möchte, trägt der Käufer die zusätzlichen Kosten, die separat vereinbart werden.

    3. Entladebedingungen

    3.1 Entladung wird separat bezahlt:
    Die Kosten für die Entladung hängen direkt von den Bedingungen ab: eingeschränkter Platz, notwendige Hebevorgänge, Einsatz eines Krans oder Ladekrans usw.
    Alle Details und Berechnungen werden als separater Punkt im Vertrag aufgeführt.

    3.2 Ungehinderte Zufahrt:
    Der Käufer ist verpflichtet, eine freie Zufahrt für den LKW und eine ausreichende Fläche für die Entladung zu gewährleisten.
    Falls die tatsächlichen Bedingungen eine Entladung auf dem Grundstück unmöglich machen, kann der Verkäufer die Ware am Eingang des Grundstücks abladen oder eine Gebühr für eine erneute Lieferung erheben.

    3.3 Änderung der Adresse:
    Bei Änderung der Lieferadresse muss der Käufer den Verkäufer vor dem Versand der Ware benachrichtigen.
    Änderungen können eine Überprüfung der Lieferzeiten und -kosten nach sich ziehen.

    4. Selbstprüfung vor der Lieferung

    4.1 Breite der Zufahrtsstraße: Ist eine Breite von mindestens 3,5 m für die Durchfahrt eines Standard-LKWs gegeben?

    4.2 Straßenzustand: Gibt es eine feste Fahrbahn? Gibt es keine tiefen Schlaglöcher oder steile Gefälle?

    4.3 Fläche für Entladung: Ist ausreichend Platz für eine sichere Entladung und das Manövrieren des LKWs vorhanden?

    4.4 Zusätzliche Technik: Wird ein Kran, Ladekran oder eine Seilwinde benötigt?

    4.5 Adresse und Kontakt: Haben Sie dem Verkäufer die genaue Adresse und aktuelle Kontaktdaten mitgeteilt?

    4.6 Bevollmächtigte Person: Gibt es jemanden, der die Ware entgegennehmen kann, falls Sie nicht vor Ort sind?

    5. Beispiele möglicher zusätzlicher Kosten:

    • Miete eines Krans/Ladekrans bei fehlender Zufahrtsmöglichkeit zum Entladeort.
    • Umladung auf kleinere Fahrzeuge für enge Zufahrtswege (wenn ein Standard-LKW nicht durchpasst).
    • Erneute Lieferung bei fehlenden Bedingungen für die Entladung zum vereinbarten Zeitpunkt.
    • Zwischenlagerung (falls das Grundstück nicht vorbereitet ist und die Ware vorübergehend anderweitig gelagert wird).

    Wichtige Hinweise

    1. Vertragliche Verpflichtungen:
      Die Bedingungen für Transport und Entladung müssen im Vertrag oder in einer Zusatzvereinbarung klar geregelt sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
    2. Erneute Lieferung:
      Falls die Ware aufgrund von Unvorbereitetheit des Grundstücks oder fehlender Zufahrtsmöglichkeiten nicht entladen werden kann, ist der Verkäufer berechtigt, eine erneute Transportgebühr zu verlangen.
    3. Schriftliche Benachrichtigung:
      Änderungen der Lieferadresse oder -bedingungen müssen dem Verkäufer schriftlich (per E-Mail) vor dem Versand mitgeteilt werden.

    Fazit

    Diese Regeln dienen dazu, den Lieferprozess des Bausatzes auf Ihr Grundstück transparent und reibungslos zu gestalten.
    Eine frühzeitige Vorbereitung der Zufahrtswege und die Abstimmung aller technischen Details mit dem Verkäufer helfen, Risiken zu minimieren und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

    Bei Fragen zu den Besonderheiten des Grundstücks oder zum benötigten Transport informieren Sie den Verkäufer bitte spätestens eine Woche vor dem Versand.